Heikendorf (S-H)
Zur Zeit wird eine "neue Berechnungsgrundlage erarbeitet", da die bisherige Abschröpfmethode rechtswidrig war. Die Verwaltungsjuristen werden sich mit Sicherheit ins Zeug legen, damit jetzt nicht etwa weniger Geld in die Kasse kommt.
Ja alles OK - und wie reagieren denn die "Unerwünschten"??? sie meckern und zahlen-
dazu sei angekündigt beim VGH München ist in absehbarer Zeit schon wieder ein Widerspruchsverfahren zur Entscheidung angefordert exakt wegen der weitverbreiteten Bemsssungsklage - geschätzte Jahresrohmiete bei Wohnungen von selbstgenützen Eigentümern überall wo kein Mietvertrag zu Grunde gelegt werden kann!!
Empfehlung: Verfolgen Sie bitte unter www.bürgernetzwerk-bayern.de
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armerschlucker,
29.01.2020
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- Heikendorf (S-H) - René, 01.02.2020
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