Steuer obwohl nicht gewohnt / nur wegen Schule angemeldet für Zusage

Alfred @, Montag, 04.05.2020 (vor 1699 Tagen) @ ChrisTegra1

In Frankfurt am Main gibt es die ZWSt erst seit 1.1.2019 – insofern spielen die 10 Jahre keine Rolle.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Aufforderung zur Abgabe einer „Erklärung zur ZWSt“ (Vordruck/Formular) bekommen hast. Dieser Vordruck lässt völlig außen vor, dass die Steuerpflicht nur besteht, wenn die zur Zweitwohnung umetikettierte Nebenwohnung auch innegehabt wird.

Mal abgesehen von dem melderechtlichen Unfug:
Du bist nicht Inhaber der Wohnung. Dir wird mit der Nebenwohnung nur eine jederzeit widerrufliche unentgeltliche Wohngelegenheit geboten.

Damit bist Du nicht steuerpflichtig. Eine derartige Feststellung sieht die Frankfurter Erklärung zur ZWSt aber nicht vor.

Zur zeitlichen Abfolge wäre es aus meiner Sicht zweckmäßig, zuerst die Erklärung abzugeben und danach die Abmeldung zu vollziehen. Dann sparst Du Dir das Kreuz bei Ziffer 2. Die Ziffern 3.1 bis 4.5. solltest Du nicht ausfüllen. Vor Datum und Unterschrift ist Platz genug, um die o.g., kursiv gesetzte Erklärung sinngemäß einzutragen. Alternativ kannst Du das auch in einem gesonderten Anschreiben tun. Kann sein, dass die Stadt noch mal nachfragt, z.B. eine Bestätigung verlangt. Bei Bedaf kannst Du dann hier wieder fragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion