Maximaler ZWS Satz trotz Vemietung als Fewo und einer Eigennutzungsunmöglichkeit
Frage: Kann ich gegen den Steuerbescheid auf entweder a) Reduktion oder b) kompletten Erlass der ZWS klagen?
VG
Heusteiger
Ja klagen kann man wohl immer wenn es um die Zweitwohnungssteuer in Bayern geht, hier in Sonthofen und bei vielen Kommunen waren in der Vergangenheit Klagen erfolgreich- denn die bisherigen Satzungen wurden - so auch für Sonthofen- als rechtswidrig erklärt worden - sogar das Bundesverfassungsgericht hat Sonthofen verboten die bisherige Satzung als Grundlage zu einem weiteren Zweitwohnungssteuerbescheid zu verwenden, deshalb mussten überall neue Satzungen erlassen werden.
Wichtig ist während der Einspruchsfrist also in der Regel 4 Wochen nach Zustellung zumindest einen Widerspruch übermitteln - exakte Begründung kann immer noch nachgericht werden - wichtig auch eine Eingangsbestätigung fordern.
Mehr Infos liefert ständig www.bürgernetzwerk-bayern.de
Entscheidendes Kriterium bei allen Satzungen - die "Bemessungsgrundlage"
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Heusteiger,
27.07.2020
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Rebell,
28.07.2020
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Heusteiger,
29.07.2020
- Maximaler ZWS Satz trotz Vemietung als Fewo und einer Eigennutzungsunmöglichkeit - Rebell, 30.07.2020
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Heusteiger,
29.07.2020
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Rebell,
28.07.2020