Maximaler ZWS Satz trotz Vemietung als Fewo und einer Eigennutzungsunmöglichkeit

Rebell @, Donnerstag, 30.07.2020 (vor 1612 Tagen) @ Heusteiger

Da dürfen wir ja mal gespannt sein, was einem Zweitwohnungsbesitzer in Bayern zukünftig noch so blüht, wenn den Gemeinden in Zeiten von Corona immer mehr Steuern wegbrechen...

Ach lieber Heusteiger, im CSU-Land hat man ganz andere Prioritäten- da wurde doch schon zu Beginn 2005 gelogen, dass sich die Balken biegen- wenn die Erhöhungen der Bemessungsgrundlage genau betrachtet wird- dann wird deutlich - es genügt im Grunde eine Verdreifachung noch nicht, denn jährlich brechen weitere Schlüsselzuweisungen weg und dabei steigen die Ausgaben für den Verwaltungsaufwand - denn wegen der bisherigen rechtswidrigen Satzungen müssen neue Methoden herhalten - inzwischen wird sogar noch in erpresserischer Weise ein Fragebogen und Steuererklärung zu einer Satzung die es noch gar nicht gibt - mit Strafandrohungen in der Urlaubszeit -Abgabe 7.8.gefordert.
Sehr viele Empfänger sind eben in Oberstdorf und wissen von diesem Erpressungsversuch noch gar nichts - wenn diese dann zu Hause die Post im Briefkasten finden ist der Termin zur Abgabe verstrichen - Bußgelder sind eventuell die Folgen!
Fakt ist die Bürger (Einheimische) müssen von den Fremden leben aber diese wollen nicht mit den Fremden leben. Übertourismus nach Corona bewirkt den Rest!


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