Maximaler ZWS Satz trotz Vemietung als Fewo und einer Eigennutzungsunmöglichkeit

Heusteiger, Mittwoch, 29.07.2020 (vor 1339 Tagen) @ Rebell

Nach umfassender Lektüre des Bürgernetzwerk Links ist mir nun einiges klarer bezüglich der Verfahrensweise der bayrischen Gemeinden nach dem BVG Urteil. Der Sonthofener BM hat ja freundlicherweise schon vor der Beschlussfassung der neuen ZWS Satzung verlautbart, eine neue Satzung so auszugestalten, dass zusätzlich zum mindestens gleich hohen Steueraufkommen ein zusätzlicher Mehraufwand für die Gemeinden eingetrieben werden soll. Dass dieser Mehraufwand eine Verdoppelung der Bemessungsgrundlage von 10 auf 20 % der Jahresnettokaltmiete rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.
Da dürfen wir ja mal gespannt sein, was einem Zweitwohnungsbesitzer in Bayern zukünftig noch so blüht, wenn den Gemeinden in Zeiten von Corona immer mehr Steuern wegbrechen...


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