VGH Mannheim -Stetten a Bodensee

Rebell @, Dienstag, 28.07.2020 (vor 1581 Tagen)

Jetzt steht fest nachdem die Gemeinde Obermaiselstein das Angebot vom VG-Augsburg ablehnte die beklagten Zweitwohnungssteuerbescheide aufzuheben - ablehnte hat das Gericht dem Kläger Recht zugesprochen - die Gemeindesatzung ist rechtswidrig und ungültig der Kläger ist im REcht.
Auch der Kläger gegen Zwst von Stetten a Bodensee kann sich freuen- die Bescheide wurden aufgehoben- somit können alle Betroffene welche Widerspüche einlegten mit Rückzahlungen rechnen - die Gerichstkosten trägt die Gemeinde Stetten


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