VGH Mannheim -Stetten a Bodensee

Kommunalfreund @, Samstag, 19.12.2020 (vor 1437 Tagen) @ Rebell

Hallo,
ich habe jetzt auch einen wahnsinnig hohen Zweitwohnsteuerbescheid mit einer Erhöhung >von 225% von Stetten am Bodensee bekommen.

Hallo Schwabenbraut da kannst nur noch Widerspruch einlegen und wenn Du schnell bist, dann solltest gleichzeitig einen Normenkontrollklage erheben -dazu hättest noch ein paar Tage Zeit denn diese Satzung gilt seit 1.1.2020 und innerhalb eines Jahres ist eine Normenkontrollklage möglich. Veröffentlicht ??? 19.12.19

Der Knackpunkt ist die Satzung wo der Mietwert geschätzt wird - und Schätzungen sollten nur bei Berügern und Gängster erfolgen können.

Sobald die Stadt den Mietwert durch einen amtlich anerkannten ortskundigen unabhängigen Sachverstädnigen ermitteln muss sieht die ganze Sache etwas anders aus.

Zusätzlich gibt es noch weitere Punkte eben in Verbindung mit der Ermäßigung bei nachweislicher Vermietung - ganz besonders dann wenn es um wechselnde Gäste geht im Wohgebiet - wo ohne genehmigte Nutzungsänderung so etwas gar nicht möglich ist- rein rechtlich zusätzlicher Verstoß gegen Baunutzungsordnung und so etwas ist nur über eine Normenkontrollklage zu Fall zu bringen.

Es ist wohl sehr erfreulich, dass die Stadt so drastisch zuschlägt - denn bisher haben doch alle bazahlt - aber gemeckert und das hat nichts gebracht.
Um die Kosten f eine NKK auf mehrer Schultern zu verteilen - bedarf halt a bisserl mehr Ideen und Kontaktpflege - hier in Bayern - gibts siehe www.bürgernetzwerk-bayern.de
sehr erfolgreichen Widerstand !
Melde Dich ob am Bodensee etwas zusammengeht!!! empfehle >>>fffbayern@gmx.net


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