Zweitwohnungssteuer Kempten (Allgäu) als Wohnungseigentümer

Timo85P, Montag, 16.11.2020 (vor 1468 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe folgendes Problem und bin um jede Einschätzung dankbar.

Meine Frau hat zum 1.4.2020 eine Arbeitsstelle im Kempten (Allgäu) angenommen. Unsere gemeinsame Ehewohnung und Hauptwohnsitz befindet sich in München. Damit meine Frau nicht jeden Tag pendeln muss, haben wir im Laufe des Jahres eine kleine Wohnung in Kempten gekauft. Wir sind Miteigentümer zu je 1/2 der Wohnung.

Am 20.8.2020 hat meine Frau sich melderechtlich registriert und die Wohnung als Nebenwohnung angegeben. Bei der Stadt Kempten hat meine Frau am 14.9.2020 eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer abgegeben und Befreiung beantragt, da es sich um eine aus Gründen der Erwerbstätigkeit gehaltene Nebenwohnung handelt und wir unsere gemeinsame Ehwohnung in München haben.

Die Stadt Kempten hatte noch weitere Unterlagen angefordert (Nachweis der Arbeitsstelle in Kempten und Nachweis des Eigentums an der Wohnung), die wir zu spät eingereicht haben. Die Stadt Kempten hat daher am 7.10.2020 einen Zweitwohnungssteuerbescheid erlassen, gegen den wir am 26.10.2020 Widerspruch eingelegt haben und die weiteren Unterlagen nachgereicht haben.

Daraufhin haben wir nun folgendes Schreiben der Stadt Kempten erhalten:

"(...) Laut Melderegsiter ist Ihr Ehemann Herr Timo P. nicht mit Nebenwohnsitz in der Stadt Kempten (Allgäu) gemeldet. Allerdings beruht auch für Ihn eine rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis für die Wohnung in der ... Straße, da Sie und Ihr Ehemann zusammen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Zudem begleichen Sie gemeinsam als Ehepaar die Grundsteuer im Amt für Finanzen der Stadt Kempten (Allgäu).

Aufgrund dessen is keine Satzungsbefreiung nach § 2 Nr. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Kempten (Allgäu) möglich. Sie haben als Ehepaar gemeinsam die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis Ihrer Wohnugn in Kempten (Allgäu).

(...)

Wir bitten bis ... um schriftliche Mitteilung, ob der Widerspruch vom 26.10.2020 trotz o.g. Ausführungen weiter aufrechterhalten werden soll. In diesem Falle werden wir den Vorgang zur kostenpflichtigen Entscheidung an die Regierung von Schwaben weiterleiten."

Ich bin sehr überrascht, da es sich um eine aus Gründen der Erwerbstätigkeit gehaltene Nebenwohnung handelt. Wenn meine Frau nicht in Kempten arbeiten würde, hätten wir dort auch nie eine Wohnung gekauft. Ich habe hier im Forum bereits gelesen, dass es ähnliche Fälle gegeben hat, aber konnte nicht herausfinden, wie diese entschieden wurden.

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort.

Beste Grüße
Timo


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