Zweitwohnungsteuer Kempten (Allgäu) als Wohnungseigentümer

Rebell @, Dienstag, 17.11.2020 (vor 1467 Tagen) @ Alfred

Die Besteuerung der Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verstößt gegen das Grundgesetz – so auch die Satzung der Stadt.

Das ist wohl zutreffend -ABer wenn der Ehegatte Mitinhaber ist hat dieser auch die Möglichkeit zur Nutzung und sitzt in der Zweitwohnunssteuerfalle.

Die Stadt Kempten geht sehr eigenwillig mit diesem Sachverhalt um. Allerdings muss man in Sachen ZWSt bei der bayerischen Gerichtsbarkeit Vorsicht walten lassen. Aber bevor es so weit ist, sollte man die Stadt ein bisschen zappeln lassen.

Nicht die Stadt muss zappeln sondern der Miteigentümer kommt trotz zappeln nicht weg von der Steuerpflicht

Z.B. in dem man zu dem Schreiben Fragen stellt, die von der Stadt beantwortet werden sollen, bevor man sich zur Frage der Aufrechterhaltung des Widerspruchs äußern kann.

Vom Landratsamt Oberallgäu als kommunale Aufsicht hätte auch die Stadt Kempten jede UNterstützung , da werden z.B bei Zurückweisungen von Widersprüchen Urteile angeführt welche noch nie rechtskrätig geworden sind!!

Das ist Allgäuer peinliche Genauigkeit!!!


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