Zweitwohnungssteuer Verheiratete
Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen unzulässig.
Die Stadverwaltung vertritt die Auffassung, dass man sich nur dann darauf berufen kann, wenn der Ehepartner sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhält und sich nicht ummelden kann, weil eine gemeinsame Famileinwohnung woanders liegt.
Da würde ich mal zurückfragen in welchem Urteil und in welchem Gesetzestext oder in welcher Satzung das so anzutreffen sei?
Da sich meine Frau sich nur zwei Tage in Franktfurt am Zweitwohnsitz dort aufhält, würde eine Steuerpflicht bestehen.
Wo weiß denn die Stadt Frankfurt das her ? Wie kommt dies Stadt da drauf ??
Weshalb denn beruflich nur zwei Tage pro Woche ?
WElche Entfernung vom gemeinsamen Hauptwohnsitz??
Hat jemand Erfahrung damit?
Ja - Erfahrungsgemäß versuchen all diese Kommunen einen Grund zu finden um die Steuer erheben zu können?
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baggle1,
29.11.2020
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Rebell,
29.11.2020
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