Zweitwohnungsteuer Verheiratete
Die Stadverwaltung vertritt die Auffassung, dass man sich nur dann darauf berufen kann, wenn der Ehepartner sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhält und sich nicht ummelden kann, weil eine gemeinsame Famileinwohnung woanders liegt.
Gehe davon aus, dass Frankfurt am Main gemeint ist. Dann gilt:
Diese Auffassung ist durch die Satzung der Stadt gedeckt und steht im Einklang mit der mir bekannten Rechtsprechung
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baggle1,
29.11.2020
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Rebell,
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29.11.2020
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