Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben
Hallo,
In Köln (am Rhein?) häuften sich vor einigen Jahren Fälle, wo rückwirkend über mehrere Jahre hinweg Zweitwohnungsteuer erhoben wurde. Aber scheinbar nur in Köln und scheinbar fast immer ziemlich am Ende der Verjährungsfrist. Die Abgabenordnung erlaubt diese rückwirkende Erhebung bis zu einer Verjährung.
Ein Einspruch einzulegen (insbesondere innerhalb der knappen Frist) ist erst einmal hilfreich. Verständlicherweise will die Kommune auch Gründe - was soll sie sonst denn prüfen oder anders bewerten?
In deinem Fall solltest du deinen Meldestatus prüfen lassen. Bist du noch gemeldet? Offensichtlich, sonst würdest du es nicht bekommen. Und auch seit wann? Und dann solltest du das mit der Realität abgleichen lassen. Die Frage, die sich mir noch stellt: Warum nur 2017 (in den meisten Fällen kam der Steuerbescheid in Köln über mehrere Jahre im Block)?
Gut möglich, dass du bei der Ummeldung nach anderen Nebenwohnungen gefragt wirst (bzw. ob die bisherige Hauptwohnung Nebenwohnung wird) - und die Frage da nicht zutreffend beantwortest hast bzw. die Tragweite der Frage nicht bewusst war.
Solltest du keine Wohnung in all der Zeit bezogen haben, könntest du versuchen, diese rückwirkend abzumelden - und mit Irrtum begründen. Der Kommune kann man in dem Zusammenhang auch den Vorwurf machen, warum sie sich erst jetzt an dich wende. Schließlich hätte der Irrtum weitaus eher auch geklärt sein können.
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- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben -
KaiE,
02.03.2021
- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben -
René,
09.03.2021
- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben - KaiE, 10.03.2021
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René,
09.03.2021