Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben
Hallo Rene,
vielen Dank für diese Infos und spannend, dass es hier in Köln am Rhein zu einer solchen Häufung kurz vor Ende der Verjährungsfrist kommt. Allerdings wäre es in meinem Fall von 2017 noch innerhalb der Frist von 4 Jahren, korrekt?
Ich werde nun ein Schreiben aufsetzen in dem ich deine Punkte anbringe. Denkst du es macht Sinn hier von einem Irrtum zu sprechen, dessen Tragweite ich nicht bewusst war? Sodass die Kommune hier sowas wie Kulanz einräumt und man sich in irgendeiner Form einigt?
Vielen, vielen Dank.
Gruß,
Kai
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- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben -
KaiE,
02.03.2021
- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben -
René,
09.03.2021
- Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben - KaiE, 10.03.2021
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René,
09.03.2021