ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

freddyfreddy, Donnerstag, 08.04.2021 (vor 1377 Tagen)

Kurzzusammenfassung:
ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden - zahlt jeder anteilig die Hälfte der ZWS= JahresKaltmiete*10% oder muss dann jeder ZWS = Jahreskaltmiete*10% zahlen, also das Ehepaar in Summe 2* Jahreskaltmiete*10%

Hi zusammen,

tolle Einträge hier! Ich hab mich bis 2016 durchgelesen, nur keinen Fall gefunden, der meine Frage ganz konkret beantworten würde (aber vieles anderes Interessantes). Daher würde ich mich freuen, wenn mir evtl. jemand hier antworten könnte.

Meine Frau und ich haben eine Mietwohnung in Berlin und nun ein Haus in einer Gemeinde in Brandenburg gekauft (dort gibt es auch eine ZWS; die Gemeinde möchte ich nicht nennen).

Jetzt überlege ich, wie wir ggf. die Steuern optimieren können.
Grundsätzlich haben wir Freunde und den Mittelpunkt in Berlin, werden aber, insbesondere mit Home Office/Corona, auch viel auf dem Land in der Natur sein, d.h. schon 50/50. Gerade die nächsten 2 Jahre ohne Kinder liegt es dabei gefühlt in unserem Ermessen, wie wir unseren Lebensmittelpunkt setzen.

Frage 1
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide den Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Gehen wir weiter davon aus, dass wir uns mit der Gemeinde auf eine fiktive Kaltmiete von 1000€ einigen, um die ZWS zu berechnen. Dies ergibt dann bspw. 1000*12*10% = 1.200 Euro jährlich.
- Ist es korrekt, dass wenn (a) nur ein Partner den Nebenwohnsitz meldet, dieser die Summe von 1.200 Euro ZWS zahlt? Und ist es dann korrekt dass wenn (b) beide Partner den Nebenwohnsitz melden, die Steuer anteilig gezahlt wird (d.h. auf jeden entfallen 600 Euro ZWS, in Summe dann halt 1.200 Euro)?
Nach meinem Verständnis sollte das so sein, die Steuer sollte ja nicht doppelt gezählt werden dürfen - ich konnte hierzu jedoch leider keine Infos finden.

Frage 2
Gehen wir von einem umgekehrten Szenario wie in Frage 1 aus: Beide Hauptwohnsitz in Brandenburg - einer von uns oder beide mit Zweitwohnsitz in Berlin. Auch dann sollte die ZWS der Berliner Wohnung bei zwei Personen, die auf die Wohnung gemeldet sind, nicht doppelt so hoch sein, oder? (jeder zahlt seine ZWS also auch wie unter Frage 1 nur anteilig für seine 'Hälfte' der Mietwohnung). Ist diese Annahme korrekt? Habt ihr hierzu ggf. gute Links mit Unterlagen zu dem Thema, falls das komplexer ist?

Frage 3
Angenommen wir melden den Hauptwohnsitz in Brandenburg und nur meine Frau in Berlin - dann könnte Sie unsere Mietwohnung ggf. als Berufsbedingte Wohnung deklarieren. Es könnte schon sein, dass sie 1-2 Tage die Woche im Büro arbeiten muss, wofür die Wohnung sehr praktisch ist. Vermutlich reicht das nicht, um die ZWS als doppelte Haushaltsführung zu sparen, oder? Wisst ihr noch gute Seiten, wo diese spezifische Thematik behandelt wird? (außer die Standardeinträge/Blogs, die man so über google findet)

Gerade für Frage 1/2 würde ich mich über eine Rückmeldung freuen, ob das Verständnis hier so richtig ist!

VG
Freddy

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

Rebell @, Freitag, 09.04.2021 (vor 1376 Tagen) @ freddyfreddy
bearbeitet von René, Montag, 12.04.2021

Anmerkung: Das ist nicht die Antwort von Rebell. Der Seitenebtreiber hat versenhetlich die Antwort bearbeitet.

Moin,

In der Regel wird der Inhaber (Mieter oder Eigentümer) besteuert.

Weder noch. Der, der die Wohnung inne hat. Das ist häufig einer der beiden, muss aber nicht so sein.

angenommen der Mietvertrag lautet auf den Ehepartner dann zahlt dieser die Zwst.

Auch das ist Quatsch. Häufig hat die Person die Wohnung inne, die im Mietvertrag steht. Es muss aber nicht so sein. Du darfst Wohnungen anmieten, in die du nicht einziehst.

angenommen für das Haus ist die Ehepartnerin als Eigentümerin eingetragen zahlt diese die Zwst.

Wenn sie die Wohnung gemäß §17 Abs. 1 BMG eingezogen sind. Vermutlich ist sie es. Aber abhängig von der Kommune, wie sie es definiert.

Wichtig: wer im Mietvertrag steht und auch wer im Grundbuch steht ist der Empfänger eines Steuerbescheides

Nein. Wer die Wohnung inne hat.

Mit dem Home-Office/Corona wird die ganze Sache wohlkünftig sehr interessant- denn das würde berufsbedingte Nutzung bedeuten - bei berufbedingtem Innehaben ist eine Zwst rechtlich anfechtbar.

Ich bin spektisch, dass durch Corona eine aus privaten Gründen gehaltene Nebenwohnung wegen HomeOffice-Pflicht plötzlich berufsbedingt gehalten wird. Aber vermutlich müsste diese Streitfrage durch die Gerichte.

Aufgepasst bei einer Rechtsberatung nicht den falschen Anwalt -kontaktieren- denn die Zwst ist nichts für einen Steueranwalt - es ist eben SAche im Verwaltungsrecht!!

Ich weiß, dass ihr immer gerne Anwälte und euren Verein vermittelt - und ja, es ist Verwaltungsrecht. Aber was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

freddyfreddy, Freitag, 09.04.2021 (vor 1376 Tagen) @ Rebell

Super, danke für die schnelle Rückmeldung! Kurze Nachfrage:
Du schreibst, der im Grundbuch eingetragene zahlt die ZWS. Wir sind aber als Ehepaar beide im Grundbuch eingetragen . Wenn wir uns nun beide auch den Zweitwohnsitz dort melden, zahlen wir ja beide ZWS, oder? Und ist dann die Annahme richtig, dass jeder nur die Hälfte der ZWS zahlt, die gemäß Kaltmiete fällig wird? Also Berechnung ähnlich wie bspw. bei einer WG?

VG

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

René ⌂ @, Freitag, 09.04.2021 (vor 1376 Tagen) @ freddyfreddy

Die Antworten von Rebell bitte immer mit der nötigen Vorsicht genießen.

Meine Frau und ich haben eine Mietwohnung in Berlin und nun ein Haus in einer Gemeinde in Brandenburg gekauft (dort gibt es auch eine ZWS; die Gemeinde möchte ich nicht nennen).

Dein Hauptwohnung interessiert in der Regel nicht die Bohne. Wo aber deine Nebenwohnung liegt durchaus. Denn die Steuer wird auf Basis der kommunalen Satzung erlassen - da da hat jede Kommune ihren Spielraum.

Jetzt überlege ich, wie wir ggf. die Steuern optimieren können.
Grundsätzlich haben wir Freunde und den Mittelpunkt in Berlin, werden aber, insbesondere mit Home Office/Corona, auch viel auf dem Land in der Natur sein, d.h. schon 50/50.

Gemäß §22 Abs. 1 BMG

Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Wenn die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie" (also nicht der einzelnen Person) an einem Ort liegt, ist da die Hauptwohnung. Ihr prognostiziert in die Zukunft, diese Prognose kann von der eintretenden Realität abweichen.

Frage 1
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide den Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Gehen wir weiter davon aus, dass wir uns mit der Gemeinde auf eine fiktive Kaltmiete von 1000€ einigen, um die ZWS zu berechnen. Dies ergibt dann bspw. 1000*12*10% = 1.200 Euro jährlich.
- Ist es korrekt, dass wenn (a) nur ein Partner den Nebenwohnsitz meldet, dieser die Summe von 1.200 Euro ZWS zahlt?

Was macht der zweite? In der Regel (abhängig von der Kommune) wird die Anzahl der Personen in der Wohnung gezählt und ein Wohnanteil ermittelt (entweder geteilt - oder bei WGs unter Berücksichtigung der Zimmergrößen). Wenn du alleine wohnst, die volle Summe.

Und ist es dann korrekt dass wenn (b) beide Partner den Nebenwohnsitz melden, die Steuer
anteilig gezahlt wird (d.h. auf jeden entfallen 600 Euro ZWS, in Summe dann halt 1.200 Euro)?

Ja. Ebenso wenn die Familie keine vorwiegend benutzte Wohnung hat und einer dort die Hauptwohnung hat.

Frage 2
Gehen wir von einem umgekehrten Szenario wie in Frage 1 aus: Beide Hauptwohnsitz in Brandenburg - einer von uns oder beide mit Zweitwohnsitz in Berlin. Auch dann sollte die ZWS der Berliner Wohnung bei zwei Personen, die auf die Wohnung gemeldet sind, nicht doppelt so hoch sein, oder? (jeder zahlt seine ZWS also auch wie unter Frage 1 nur anteilig für seine 'Hälfte' der Mietwohnung). Ist diese Annahme korrekt? Habt ihr hierzu ggf. gute Links mit Unterlagen zu dem Thema, falls das komplexer ist?

Ja. Siehe meine Seite zur Berechnung.

Frage 3
Angenommen wir melden den Hauptwohnsitz in Brandenburg und nur meine Frau in Berlin - dann könnte Sie unsere Mietwohnung ggf. als Berufsbedingte Wohnung deklarieren. Es könnte schon sein, dass sie 1-2 Tage die Woche im Büro arbeiten muss, wofür die Wohnung sehr praktisch ist. Vermutlich reicht das nicht, um die ZWS als doppelte Haushaltsführung zu sparen, oder? Wisst ihr noch gute Seiten, wo diese spezifische Thematik behandelt wird? (außer die Standardeinträge/Blogs, die man so über google findet)

Wenn ihr eure vorwiegend benutzte Wohnung in Brandenburg habt und deine Frau berufsbedingt in Berlin sich aufhält und sie deshalb die Wohnung innehat, so könnte es unter das Kapitel der doppelten Haushaltsführung fallen - und zu diesen Mehrkosten zählt auch die ZWS, die dann von der Steuer abgesetzt werden kann. Ob die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung erfüllt sind, ist aber nicht mehr Thema dieser Seite (wenn sie dies alleine unterhält, könnte es bspw. Fragen zur Größe und Angemessenheit der Wohnung gehen)

Wenn die Wohnung zur Einkommenserzielung für die Familie gehalten wird, könnte aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2005 (siehe Grundatzurteile) greifen:

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Aber auch hier könnte es schwierig werden, dies plausibel darzulegen (Ihr habt vorher gemeinsam gewohnt, ihr zieht beide plötzlich aus - und einer nutzt es noch beruflich)

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

Rebell @, Samstag, 10.04.2021 (vor 1375 Tagen) @ freddyfreddy

Super, danke für die schnelle Rückmeldung! Kurze Nachfrage:
Du schreibst, der im Grundbuch eingetragene zahlt die ZWS. Wir sind aber als Ehepaar beide im Grundbuch eingetragen .

Rene hat schon auch erläutert- und dabei auch auf die Satzung verwiesen - es wäre immer gut entweder den Ort oder auszugsweise die Satzung zitieren-
Auf alle Fälle ist oft entscheidend wer eben im Grundbuch eingetragen ist- in Bayern z.B. gibt es die Geringverdienerregelung -was eben auch erstrebenswert wäre Bundesweit zu regeln.- Wenn eben z.B der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist welcher im Einkommen unter der Geringverdienergrenze liegt ist dieser nach einem Antragsverfahren von der Zwst befreit - auch dann noch wenn der Partner(in) 200 000 € Einommen hätte. Folglich wer dieses nicht kennt und die Falle tappt ist halt dran!

Wenn wir uns nun beide auch den Zweitwohnsitz dort melden, zahlen wir ja beide ZWS, oder? Und ist dann die Annahme richtig, dass jeder nur die Hälfte der ZWS zahlt, die gemäß Kaltmiete fällig wird? Also Berechnung ähnlich wie bspw. bei einer WG?

Also Satzung prüfen und entsprechend entscheiden- Fehler können teuer bezahlt werden.

Von ganz entscheidender Bedeutung ist eben die Satzung, es sind sehr viele Satzungen rechtswidrig- der Knackpunkt ist eben die Bemessungsgrundlage- denn der Gesetzgeber hat die Möglichkeit erlaubt den Aufwand den ein Inhaber einer Zweitwohnung betreibt zu besteuern - nicht jedoch empfohlen und auch nicht vorgeschrieben - es ist und bleibt Sache der kommunalen Selbstverwaltung und dazu noch Länderspezifisch. Vom Bund her gibt es keine Zweitwohnungssteuergesetze!
Den Aufwand müsste die Kommune nachweisen- mit einem Mietspiegel nur bei gemieteter Zweitwohnung rechtlich m-öglich -nicht jedoch bei eigengenutzem Eigentum, dazu ist es nicht möglich einen Mietspiegel zu erstellen!! ES bleibt der Unfug Schäätzung - und bei Steuern sind Schätzungen nur bei Betrügern - schlechter nicht nachvollziebaren Nachweisen - oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung -aber generell sind Steuergesetze wo nur geschätzt wird nicht nachvollziebar.
Der Einfallsreichtum von Kommunen ist grenzenlos - doch scheut die Mehrheit zu widersprechen und damit sind jährlich tausende Bescheide rechtswidrig - denn die vielen Satzungen müssten ungültig erklärt werden. Dazu müssten noch mehr Widersprüche und Verfahren beim BverwG oder BverfG zur Entscheidung vorgelegt werden.

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

freddyfreddy, Samstag, 10.04.2021 (vor 1375 Tagen) @ René

Hi René, hi Rebell,

Vielen Dank euch beiden für die Antworten. Das hat mir sehr im Verständnis geholfen und jetzt haben sich alle Fragen abschließend geklärt.

Denke auch, dass es dann schwer wird, Berlin als berufliche Wohnung zu verkaufen. Müssen dann also nur noch die Rechnung machen, wo zws teurer ist (im Verbindung mit einer ggf. teureren Hausversicherung für ein Ferienhaus:-)).

Danke nochmal und viele Grüße!

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Nebenwohnung melden

Alfred @, Sonntag, 11.04.2021 (vor 1374 Tagen) @ Rebell

ES bleibt der Unfug Schäätzung - und bei Steuern sind Schätzungen nur bei Betrügern - schlechter nicht nachvollziebaren Nachweisen - oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung -aber generell sind Steuergesetze wo nur geschätzt wird nicht nachvollziebar.

Was Unfug ist und bleibt sind derartige – sprachlich kaum verständliche - Behauptungen über die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen. Es gilt: Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen.

ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

René ⌂ @, Sonntag, 11.04.2021 (vor 1374 Tagen) @ Rebell

Moin,

In der Regel wird der Inhaber (Mieter oder Eigentümer) besteuert.

Weder noch. Der, der die Wohnung inne hat. Das ist häufig einer der beiden, muss aber nicht so sein.

angenommen der Mietvertrag lautet auf den Ehepartner dann zahlt dieser die Zwst.

Auch das ist Quatsch. Häufig hat die Person die Wohnung inne, die im Mietvertrag steht. Es muss aber nicht so sein. Du darfst Wohnungen anmieten, in die du nicht einziehst.

angenommen für das Haus ist die Ehepartnerin als Eigentümerin eingetragen zahlt diese die Zwst.

Wenn sie die Wohnung gemäß §17 Abs. 1 BMG eingezogen sind. Vermutlich ist sie es. Aber abhängig von der Kommune, wie sie es definiert.

Wichtig: wer im Mietvertrag steht und auch wer im Grundbuch steht ist der Empfänger eines Steuerbescheides

Nein. Wer die Wohnung inne hat.

Mit dem Home-Office/Corona wird die ganze Sache wohlkünftig sehr interessant- denn das würde berufsbedingte Nutzung bedeuten - bei berufbedingtem Innehaben ist eine Zwst rechtlich anfechtbar.

Ich bin spektisch, dass durch Corona eine aus privaten Gründen gehaltene Nebenwohnung wegen HomeOffice-Pflicht plötzlich berufsbedingt gehalten wird. Aber vermutlich müsste diese Streitfrage durch die Gerichte.

Aufgepasst bei einer Rechtsberatung nicht den falschen Anwalt -kontaktieren- denn die Zwst ist nichts für einen Steueranwalt - es ist eben SAche im Verwaltungsrecht!!

Ich weiß, dass ihr immer gerne Anwälte und euren Verein vermittelt - und ja, es ist Verwaltungsrecht. Aber was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?