Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt.
Bei Steuern sollten nur Schätzungen bei Betrugsverdacht, oder unzulässigen nicht nachprüfbaren Unterlagen so wie es Finanzämter im Grunde zu Recht anwenden dürfen!
Unbelehrbar
gesamter Thread:
- Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt. -
Rebell,
03.04.2021
- Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt. -
Rebell,
15.04.2021
- Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt. - Alfred, 15.04.2021
- Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt. -
Rebell,
15.04.2021