Unseriöse Bemessungsgrundlagen bei Satzungen z. ZwSt.

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2021 (vor 1470 Tagen) @ Rebell

Bei Steuern sollten nur Schätzungen bei Betrugsverdacht, oder unzulässigen nicht nachprüfbaren Unterlagen so wie es Finanzämter im Grunde zu Recht anwenden dürfen!

Unbelehrbar


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