Berlin Berlin...und Brandenburg again!

René ⌂ @, Mittwoch, 21.04.2021 (vor 1345 Tagen) @ Salamandrina

Das klingt wirklich etwas verworren - und zugegeben: manche Probleme und Sorgen hätte ich auch gerne ;-)

Zunächst: Ob man es als Luxus oder Notwendigkeit ansieht, spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle.

Ich habe es so verstanden, dass es nun drei Wohnungen gibt: die alte in Berlin, die neue in Berlin und das Häuschen in Chorin. Im Extremfall müsstet ihr zweimal Zweitwohnungsteuer bezahlen.

zu 1. Modell:

Eine Familie ist nicht gezwungen, eine "vorwiegend benutzte Wohnung" (§22 BMG) zu haben. Es ist melderechtlich möglich, dass jeder seinen eigene vorwiegend benutzte Wohnung hat. Ob der jeweils andere Ort eine Nebenwohnung hat, zielt vor allem auf das Innehaben ab, also ob die Person die Wohnung mit bezogen hat. Oder ob der andere nur Gast ist.

Unrelevant ist in der Regel, wer im Mietvertrag steht. Du darfst eine Wohnung mieten, aber nicht einziehen. Es könnte nur Fragen nach sich ziehen.

Die Seite versucht lediglich Melderechtsfragen und ZWS zu behandeln, daher blenden wir das Thema Untermiete und steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers komplett aus.

zu 2. Modell:
Einem Vermieter ist es egal (und er weiß es auch gar nicht), ob du dort deine Haupt- oder Nebenwohnung begründest. Im Extremfall: du kannst eine Wohnung anmieten, aber nie einziehen. Oder wie derzeit in Chroin: das Haus ist halt noch Baustelle.

Für die Steuer gibt es verschiedene Verfahren. Entweder Alles durch alle (also 50%) - oder insbesondere bei WGs als Wohnungsanteil (jeder entsprechend seinen Raum, Gemeinschaftsräume anteilig für alle). Die zeitliche Intensität der Nutzung spielt keine Rolle (sonst wäre es ja eher ne Hauptwohnung)

Allgemein könnte es Probleme in Berlin wegen Zweckentfremdungsverbotsverordnung geben. Wenn die Wohnung oder eben nicht zum Wohnen dient, sondern lediglich als Büro. Vor allem, wenn es eben nur ein Zimmer ist. Zudem könnte auch die Ausnahme beruflich genutzter Nebenwohnungen bei Verheirateten hier in Frage gestellt werden, wenn diese Wohnungen fußläufig sind.

zu 3. Modell:

Wenn die Familie keine "vorwiegend benutzte Wohnung" hat, so zählt die "vorwiegend benutzte Wohnung" der einzelnen Personen. Du darfst auch deinen Schwerpunkt nach Brandenburg legen.


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