München: Vater mietet Wohnung für Sohn - ZWS?

Boenz, Donnerstag, 22.04.2021 (vor 1339 Tagen)

Hallo zusammen, diese Frage gab es schon öfter allerdings scheint sie mir für jede Stadt ein bisschen anders beantwortet zu werden.

Mein Vater möchte für mich eine Wohnung in München mieten, wäre dann im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen und ich als Bewohner.

In vielen Beiträgen stand das keine ZWS anfällt solange der Mieter belegen kann, dass man die Wohnung für seine Kinder anmietet und ich mich jetzt mit meinem Hauptwohnsitz dort melde.

Im schreiben der Stadtkämmerei München wird das aber wie folgt ausformuliert:

Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.
Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an
Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt.


Sowie ich das sehe haben wir zwei Möglichkeiten die ZWS zu umgehen, entweder den Vermieter dazu überreden das ich selber die Wohnung miete mit Bürgschaft von meinem Vater oder den Vermieter fragen ob man einen Untermietvertrag machen darf.


Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich hoffe sehr das es doch nicht so kompliziert wird wie ich mir das gerade vorstelle :-D


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