München: Vater mietet Wohnung für Sohn - ZWS?

Rebell @, Freitag, 23.04.2021 (vor 1297 Tagen) @ Boenz

In vielen Beiträgen stand das keine ZWS anfällt solange der Mieter belegen kann, dass man die Wohnung für seine Kinder anmietet und ich mich jetzt mit meinem Hauptwohnsitz dort melde.

Dieser Begriff "ich mich mit meinen Hauptwohnsitz dort melde" ist wohl entscheidend, denn gerade München pofitiert von der Erswohnsitzmeldung mehr als von der Zweitwohnungssteuer - das hängt mit derm Kommunalen Finanzausgleich zusammen. bei der Zweitwohnungssteuer frisst der Verwaltungsaufwand (lt Kämmerer Holowic) ca 50 % auf.


Im schreiben der Stadtkämmerei München wird das aber wie folgt ausformuliert:
Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.
Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an
Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt.

Alles sehr zutreffend formuliert


Sowie ich das sehe haben wir zwei Möglichkeiten die ZWS zu umgehen, entweder den Vermieter dazu überreden das ich selber die Wohnung miete mit Bürgschaft von meinem Vater oder den Vermieter fragen ob man einen Untermietvertrag machen darf.

Das ist wohl übliche Trickserei, sobald eben diese Stadt wie München mit Geld profitiert wird auch unehrlicher Trick geduldet,

Fakt ist wohl die Art der Nutzung denn wer sich nicht an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres dort aufhält, ist eine Zweitwohnungssteuer fällig.
Es gibt eben in München wie in allen anderen Orten in Bayern tausende Nutzer -mit Erstwohnsitzanmeldung um die Steuer zu umgehen, obwohl nur glegentliche Nutzung.
Gemäß Meldegestz eigentlich ein Verstoß gegen das Meldegesetz - da allerdings Geld auch in Bayern nicht stinkt - wird diese "Steuerhinterziehung" auf breiter Basis geduldet.

Für Bayern gibt es die reelle Besonderheit- wenn eben der Vater die Wohnung mietet und dem Sohn überlässt mit einem "Mietvertrag" geregelt - ist eben der Nutzer der Sohn entweder Steuerpflichtig - wenn als Zweitwohnung genutzt. Bei Erstwohnsitzanmeldung kann keine Steuer anfallen.

ABER wenn der Sohn z.B. nachweisen kann, dass er als Jahreseinkommen (Summe der positiven Einkünfte) weniger als 29000 € - ist jedes Jahr nachträglich der Nachweis mit einem Befreiungsantrag für das letzte Jahr möglich die gezahlte Steuer zurückerstattet zu bekommen. Der Trick dabei der Antrag ist nur zwischen 1.1. und 31.1.möglich -danach wird Antrag abgelehnt wegen Verfristung. Auch dazu wird häufig falsch informiert - um eine Rückzahlung zu boykottieren. mehr Info dazu www.buergernetzwerk-bayern.de

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich hoffe sehr das es doch nicht so kompliziert wird wie ich mir das gerade vorstelle :-D


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