München: Vater mietet Wohnung für Sohn - ZWS?

René ⌂ @, Freitag, 23.04.2021 (vor 1191 Tagen) @ Boenz

Rein aus Praktikabilitätsgründen würde ich lieber das Verfahren wählen, dass du Mieter bist (und allenfalls, wenn der Vermieter zwingend darauf besteht, dein Vater der Bürge ist). Was, wenn du umziehen willst oder musst? Sämtliche vertragsbezogene Kommunikation läuft dann immer über den Vater.

Mit dem Satz aus der Satzung wird auf das zusätzliche Innehaben angespielt - und der ist auslegungswürdig.. Ihr könntet das im Innenverhältnis regeln, bspw. mit einem Untermietvertrag bzw. auch in den Mietvertrag hineinschreiben, dass der Vater keinerlei Verfügungsbefugnis über die Wohnung hat.


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