Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?
Ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Kürzlich erzählte ich unter Freunden von dem Ärgernis, dass ich (Studentin) über 500 Euro Zweitwohnsitzsteuer bezahlen musste (in Köln). Die Reaktion darauf war etwa folgende: "Waaas> Bist du bescheuert> Das hättest du nicht zahlen müssen, da gibts doch dieses Urteil, dass Studenten das nicht zahlen müssen. Aber du kannst das Geld auch jetzt im Nachhinein zurückfordern..."
Meine Eltern übernahmen damals diesen Betrag netter Weise, um so schöner wäre es natürlich, wenn ich ihnen das Geld nun "zurückerkämpfen" könnte. Weiß jemand von euch darüber Bescheid>
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Clara,
02.04.2007
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- Bereits gezahlte Steuer zurückfordern? - Christian, 02.04.2007