Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?

Christian @, Montag, 02.04.2007 (vor 6616 Tagen) @ Clara

Hallo Clara,

wer in Köln Zweitwohnungsteuer zahlt ist selber schuld.:-D

Abgesehen von dem, was Yvonne in diesem konkreten Fall zur Unmöglichkeit der Rückforderung gesagt hat, kann ich Dich trösten. Deine Freunde haben Unsinn erzählt. Es gibt keine gerichtliche Entscheidung, die besagt, dass Studierende keine Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Das wäre auch purer Unsinn - wer eine Zweitwohnung innehat muss zahlen - so das BVerfG 1983 und 2005. Eine Satzung, die das nicht sicherstellt, verstößt gegen das Wesen der Aufwandsteuer.

Gruß


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