Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?
Das hört sich so an, als wäre der Zweitwohnungsteuerbescheid bestandskräftig.
Auf welcher Grundlage sollte man es zurückfordern können>
Wenn man gegen den ZWS-Bescheid nicht vorgegangen ist, ist der Bescheid bestandskräftig und man kann nichts zurückfordern.
Im anderen Fall Widerspruch und Klage.
YW
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Clara,
02.04.2007
- Bereits gezahlte Steuer zurückfordern? - Yvonne Winkler, 02.04.2007
- Bereits gezahlte Steuer zurückfordern? - Christian, 02.04.2007