Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?

Yvonne Winkler @, Montag, 02.04.2007 (vor 6617 Tagen) @ Clara

Das hört sich so an, als wäre der Zweitwohnungsteuerbescheid bestandskräftig.
Auf welcher Grundlage sollte man es zurückfordern können>
Wenn man gegen den ZWS-Bescheid nicht vorgegangen ist, ist der Bescheid bestandskräftig und man kann nichts zurückfordern.

Im anderen Fall Widerspruch und Klage.

YW


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