ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Rebell @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Dennis2108

Hallo an alle,
Ich muss die Woche mein Erklärung zur Zweitwohnung abgeben.

Um welchen Ort handelt es sich eigentlich?
Wie kommt diese Verwaltung dazu?

Ich habe für mein Zimmer im Elternhaus nix gezahlt, habe mich auch maximal 1-2x im Monat dort für eine Nacht aufgehalten.

Woher weiß diese Verwaltung dieses?

Wo bist wohl mit Erstwohnsitz gemeldet?

Soll ich bei der Erklärung bei Punkt 2.3 keine Inhaberschaft ankreuzen?

Sobald Du einen Schlüssel dafür hattest ist wohl das Innehaben erfüllt!

Und bei 4.2 unentgeltlich überlassen ankreuzen ?

Das spielt keine Rolle - muss eventuell in der Satzung prüfen?

Die gesamte Wohnfläche beträgt ca.100qm.

Egal ob 20 oder 100 oder 200 qm es wird wohl wie immer der Aufwand zu Grunde gelegt den ein Inhaber (Besitzer) einer Zweitwohnung betreibt besteuert.

Mit wie viel muss ich als Nachzahlung rechnen ? Wenn es dumm geht bis zu 4 Jahre rückwirkdend zulässig!

Da kommt auf die jeweilige Satzung an?

Laut Amt hab ich die Zweitwohnung seit Dezember 2017 und wurde jetzt rückwirkend zum 1.02.2021 abgemeldet.

aus WELCHEN Gründen als Zweitwohnung gemeldet??
Folgedessen bis zu diesem Zeitpunkt als Zweitwohnung gemeldet - und das warum eigentlich?
War es u.U. eine falsche Zweitwohnsitzmeldung??

Mit freundlichen Grüßen
Dennis


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