ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Alfred @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1062 Tagen) @ Dennis2108

Hallo Dennis,
die Satzung der Stadt Frankfurt enthält einen Denkfehler, der in vielen dieser Satzungen zu finden ist. Jede Nebenwohnung wird zur Zweitwohnung erklärt und die Stadt glaubt, diese – bis auf die Ausnahmen nach Ziffer 4 – zwangsgetauften Nebenwohnungen als Innehabung einer Zweitwohnung besteuern zu dürfen. Das ist deswegen falsch, weil aus dem NUTZEN einer Nebenwohnung (melderechtlicher Tatbestand) nicht das INNEHABEN abzuleiten ist. Das Formular Erklärung zur Zweitwohnungsteuer berücksichtig diesen Sachverhalt nicht.
Du hast in der Wohnung deiner Eltern nur eine dir unentgeltlich, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt und diese nicht innegehabt. Folglich bist du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Die Angaben zu 1. und 2. (Anschrift der Nebenwohnung) sind problemlos. Bei 2.3 am besten „Andere Begründung“ ankreuzen und wie folgt erläutern: „Bei der Nebenwohnung handelte sich um eine unentgeltliche, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit im Haus meiner Eltern (s. Melderegister).
Blöd ist die Forderung/Behauptung unter 4.3, dass diese Angaben zwingend erforderlich sein sollen. Da sollte man sich dumm stellen, und einfach schreiben: „Angaben nicht möglich, da ich nicht Inhaber der Nebenwohnung war (s.o., Ziffer2.3)“.
Kann sein, dass trotzdem ein Steuerbescheid kommt –dann Widerspruch einlegen.
Gruß Alfred


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