Macht es Sinn, den Wohnsitz zu wechseln, um Zweitwohnsitzsteuer zu sparen?

René ⌂ @, Freitag, 14.05.2021 (vor 1323 Tagen) @ Heide

Wenn eure beiden Orte in der Tat pari-pari genutzt werden, d.h. keiner vorwiegend, kann man schon von einer Wahlfreiheit ausgehen. Oberster Blickpunkt nach §22 BMG ist die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie", sprich: ihr müsstet euch dann beide ummelden.

Was beim Ummelden zu beachten ist, ist hier gesammelt. Aber keine Gewähr der Vollständigkeit.

Aufruf an alle: Wer weitere Aspekte kennt, gerne mitteilen. Mir ist noch bewusst geworden, dass Kredite über Förderbanken für eigengenutztes Wohnen an die Hauptwohnung gebunden sein können.

Wer im Grundbuch steht, spielt melderechtlich keine Rolle.

Und zuletzt die Glaskugel: Nur weil Hürth heute keine ZWS erhebt, kann sich das künftig ändern.


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