Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Alfred @, Freitag, 11.06.2021 (vor 1073 Tagen) @ Menzelsen

Zur melderechtlichen Registrierung:
Da geht es nicht um Wohnsitze sondern um Haupt- und Nebenwohnung. Warum ein minderjähriges Kind bei einem Internatsbesuch dort melderechtlich registriert werden muss, erschließt sich mir nicht. Die melderechtliche Registrierung bei den Eltern sollte reichen.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Im Netz habe ich nur gefunden, dass die Satzung Bad Bederkesa vom 8.12.89 am 22.1.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben wurde. Eine neue Satzung scheint es nicht zu geben.


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