Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Rebell @, Montag, 14.06.2021 (vor 1019 Tagen) @ Menzelsen

Vielen Dank für die Antwort. Hat lange gedauert jemanden vor Ort zu erreichen. Für Kinder im Internat dort wird keine Steuer fällig, aber der Nebenwohnsitz muss wohl auf jeden Fall angemeldet sein.

Natürlich für jeden Erstwohnsitzbürger erhält die Kommune im Kommunalen Finanzausgleich, in zwar unterschiedlicher Höhe- das kann zwischen 500 und 1000 € im Jahr schwanken.
Aus diesem Grunde argumentieren doch dies Kommunalpolitiker die Rechtfertigung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.
Nur in Bayern wurde eben seit 1980 diese Bürger mit Nebenwohnsitz mit den Bürgern mit Erstwohsitz gleichgestellt.
ABER die bayerischen Bürgermeister pochten nun ab 2005, dass auch diese Zuwendungen gleichbleibend ohne jeden Aufwand zugeteilt werden sollten und nun ab 2005 zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Mit Klagen von Benachteiligten Kommunen wegen Ummeldungen in Gemeinde wo eben eine Zweitwohnugnssteuer fällig ist gingen diesen wohl Millionen verloren, wegen Abmeldung um sich dort die Zweitwohnungssteuer zu ersparen.
Der Münchner Kämmerer gab zu,dass wegen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ein riesiger Verwaltungsaufwand erforderlich sei - welcher etwa 40 bis 50 % vom Erlös auffrisst ABER mit der Einwohnerveredelung - abwerben von andern Kommunen sei der wesentlich höhere Ertrag wie die "lästige Zweitwohnungssteuer" in der Stadtkasse !!

Im Grunde ist die Zweitwohnungssteuer ein Spaltpilz der Gesellschaft!!


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