Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

karlsruhe1234, Dienstag, 17.08.2021 (vor 1228 Tagen)

Hallo,
ich habe in Baden-Württemberg eine Zweitwohnung, die ich v.a. am Wochenende nutze, die aber nicht angemeldet ist.
Ich habe die Anmeldung schon vor mehreren Jahren verschusselt :-(

Jetzt will ich mich rückwirkend anmelden (und Zeitwohnsitzsteuer nachzahlen), bevor es mir auf die Füße fällt.

Muss ich zusätzlich zur ZWS eine Strafe zahlen?
Zählt dies noch als Ordnungswidrigkeit?

Ich bin zusammen mit meiner Schwester Eigentümer der Zweitwohnung, die von meinen Eltern unentgeltlich bewohnt wird (lebenslanges Nießbrauchrecht). Sowohl Schwester als auch Eltern sind dort mit Erstwohnsitz gemeldet.

Wird zur Berechnung der ZWS die Gesamtfläche der Wohnung durch 4 Personen geteilt (oder durch 2)?


Ich wäre für jede Antwort und falls möglich Hinweisen auf die rechtliche Grundlagen dankbar.

Viele Grüße,


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