Zweitwohnungsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?
Der Tipp von Balu ist zwar pragmatisch und wird vermutlich auch durchgehen. Aber ... na ja.
ZWSt dürfte nicht anfallen. Bei eigetragenem Nießbrauch sind die Eltern Inhaber der Wohnung.
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karlsruhe1234,
17.08.2021
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Alfred,
17.08.2021
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karlsruhe1234,
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- Zweitwohnungsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)? - Alfred, 21.08.2021
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karlsruhe1234,
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- Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)? - Balou, 18.08.2021
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Alfred,
17.08.2021