Zweitwohnungsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

Alfred @, Samstag, 21.08.2021 (vor 1224 Tagen) @ karlsruhe1234

Der Tipp von Balu ist zwar pragmatisch und wird vermutlich auch durchgehen. Aber ... na ja.
ZWSt dürfte nicht anfallen. Bei eigetragenem Nießbrauch sind die Eltern Inhaber der Wohnung.


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