Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Kommunalfreund @, Sonntag, 29.08.2021 (vor 1307 Tagen) @ Rebell

Missbrauch bei der Zweitwohnungssteuer und Missachtung Meldegesetz

Gesetze sind da um gebrochen zu werden - nur die Dümmsten von den Dummen halten sich an die Gesetze!

Vorsätzlicher Missbrauch von Meldegesetz ist auch dann strafbar, wenn eben wie in Bayern in 156 Kommunen sehr weit verbreitet ein Bürgermeister, Sachbearbeiter oder sonstige Kommunalpolitiker einem Bürger die Empfehlung ausspricht – sich mit Erstwohnsitz anzumelden, denn dieses wird mit einer Befreiung von der Zweitwohnungssteuer belohnt.

Wer so einem Hinweis nicht nachkommt sollte sich auch nicht beklagegen

Auch Duldung ohne jegliche Nachprüfung muss als Beihilfe zum Betrug als strafbare Verletzung der Amtspflicht im Amt höher bestraft werden als jener Bürger, wenn dieser den Empfehlungen einer Kommunalverwaltung sich widerrechtlich mit Erstwohnsitz anmeldet und auch vorgesehen hat an weniger als 190 Tagen im Jahr diese Wohnung zu nutzen!

Dazu folgender BEitrag zufällig entdeckt:Sehr geehrter Herr xxxxxx y ,

ich bewundere Ihren Einsatz für diese Sache! Wie Sie wissen, habe ich mich erst einmal ausgeklinkt und mit Erstwohnsitz angemeldet. Ca. alle 2 Jahre erhielt ich immer eine Anfrage per auszufüllendem Formular vom Finanzamt (nicht von der Gemeinde), worauf ich erklären sollte, in welchen Zeiträumen ich mich in Tegernsee aufhalte. Ich habe diese Formulare als nicht ausfüllbar begründet und mir weitere Kontrollen verbeten. Das hat bis jetzt auch geklappt.

Das Meldegesetz ist einfach zu schwammig. Wie will man mir als Rentner verbieten, viel auf Reisen zu sein? Ich bin weder am 1. noch am 2. Wohnsitz mehr als 190 Tage im Jahr anwesend und das ist auch wirklich so. Bei mir sind es noch nicht einmal 100 Tage. Wo ist also mein 1. und wo mein 2. Wohnsitz? Als Bezugspunkt taugt dieses Kriterium nicht, was dann auch von der Gemeinde geschluckt wurde. Was kann also noch als Bezugspunkt angeführt werden? Die Wohnungsgröße? Steht nicht im Gesetz. Die Vermeidung der Zweitwohnungssteuer? Die gibt es am Zweitwohnsitz bei mir in München auch. Was also?
Sicher werde ich mich dereinst wieder mit Erstwohnsitz ummelden, wenn ich gebrechlicher werde und der Hilfe meiner Kinder bedarf. Aber dann wohne ich auch mehr als 190 Tage im Jahr in München, was z. Z. nicht gegeben ist.
Danke, dass Sie mir trotzdem immer über Ihre Erfolge, die es ja durchaus gibt, berichten. Mal sehen, wie es in der Sache weitergeht?

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Müllerlein


Das ist doch der Kommunalverwaltung vollkommen egal - denn mit dem Erstwohnsitz bekommt die Gemeinde ohne Verwaltungsaufwand im KFAG mehr Einnahmen als aus der Zweitwohnung!


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