Nur die Dummen zahlen Zeitgwohnungssteuer

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1166 Tagen) @ Kommunalfreund

Naja der Betreff ist wirklich nicht nett. Zumindest für denjenigen, dem die Kommune auch die Vorhaltung einer Immobilie unterstellt, obwohl sie ihm nicht gehört, er weder Eigentümer noch Besitzer ist oder auf irgend eine andere Weise nutzen kann, wenn sein Vater mit seiner Freundin dort lebt. In einem anderen Beitrag hatten Sie geschrieben die Ehevertragsauflösung sei der deutlich schnellere Weg. Naja ein Sohn kann sich vom Vater aber nicht trennen und bleibt Teil dessen Familie. Speziell Kommunen in Schleswig-Holstein hatten in Ihren Satzungen die Zahlungspflicht auf alle Familienmitglieder angepasst.

Ich suche dringend nach einer Lösung und genügenden Klagegründen, um auf breiter Front gegen die Zweitwohnungssteuer zu klagen.


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