ZWS Befreiung Verheiratete Nürnberg

Rebell @, Freitag, 08.10.2021 (vor 1289 Tagen) @ Alfred

Für die Nürnberger dürfte die Rechtslage eindeutig sein - steht schließlich in ihrer Satzung. Es läuft ziemlich sicher auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus - vermutlich über mehrere Instanzen und mit unerfreulichem Ergebnis.

Sehr zutreffend formuliert ABER wer nicht klagt kann auch nicht gewinnen- dazu einige Beispiele bezüglich Zweitwohnungssteuer - erfolgreiche Klagen - eine Klage wurde nach 9 Jahren zu Gunsten des Klägers entschieden wegen rechtswidriger Satzung - obwohl schon mehrere Instanzen den Kläger abgewiesen hatten.
Zwst ist eigentlich nur Landesrecht und kein Bundesrecht - folglich entscheiden Verwaltungsgerichte je nach dem Willen der landesregierung - Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht stehen über den Landesrechten


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