ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber

MartinMV, Freitag, 29.10.2021 (vor 903 Tagen)

In der ZW-Satzung meiner Gemeinde steht "Minderjährige Zweitwohnungsinhaber unterliegen nicht der Steuerpflicht." Bedeutet das, daß man das Haus nur auf sein Kind umschreiben muss, um die Steuer zu vermeiden? Gleichzeitig steht ja auch im selben Paragraphen, daß Inhaber derjenige ist, der die Verfügungsbefugnis über die ZW hat.
Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?


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