ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber
In der ZW-Satzung meiner Gemeinde steht "Minderjährige Zweitwohnungsinhaber unterliegen nicht der Steuerpflicht." Bedeutet das, daß man das Haus nur auf sein Kind umschreiben muss, um die Steuer zu vermeiden? Gleichzeitig steht ja auch im selben Paragraphen, daß Inhaber derjenige ist, der die Verfügungsbefugnis über die ZW hat.
Es ist wohl zutreffend - es muss jener zahlen der die Befugnisse hat - so z.B. wenn jemand über den Nießbrauch die Wohnung inne hat..
Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?
ABer Minderjährige sind im Regelfall noch nicht Geschäftsfähig und in so einem Falle bedarf es der Bestellung eines amtlichen Betreuers (Vormundschaft)- ob damit die Kuh vom Eis ist ???
Wesentlich einfacher ist es für Geringverdiener - dazu kommte drauf an in welcher Gemeinde oder Stadt - ganz besonders in Bayern
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MartinMV,
29.10.2021
- ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber - Kommunalfreund, 03.11.2021
- ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber - René, 15.11.2021