ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber

René ⌂ @, Montag, 15.11.2021 (vor 865 Tagen) @ MartinMV

Es gibt in unterschiedlichen Satzungen unterschiedliche Regelungen. In der Regel adressiert diese auf das Melderecht, wer also eine Wohnung bezieht/nutzt - bzw. eben die Verfügungsbefugnis hat. Die Eigentumsfrage ist für die Zweitwohnungsteuer egal.


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