Einfrau GmbH als beruflicher Grund?

Alfred @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 955 Tagen) @ René

Bei Umzug nach Österreich bleibt die Münchener Wohnung melderechtlich "alleinige Wohnung" in Deutschland und wird nicht zur Nebenwohnung und ist als Zweitwohnung nicht ohne Weiteres erkennbar.


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