Einmann GmbH als beruflicher Grund?

René ⌂ @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 853 Tagen) @ Jaybee

Da beziehst dich auf das 2005er Grundsatzurteil:. Der Leitsatz lautete:

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

Im Streitfall ging es damals um eine Zweitwohnung, die zum Brötchenerwerb gehalten wurde, da wird auch von "Erwerbszweitwohnung" gesprochen. Wenn die GmbH nicht nährt, wage ich die Anwendbarkeit des Urteils zu bezweifeln: es ist dein Hobby. Herr Richter, was spricht er?

Aber es wäre unwahrscheinlich, wenn es zum Verfahren käme. Du solltest den Wortlaut der Steuererklärung für die ZWS prüfen. Wenn es nicht gerade ein kleines Kaff ist: mal beim Steueramt nachfragen. Im Rahmen der Prüfung der Befreiung dürfte es unwahrscheinlich sein, dass örtliches Steueramt mit Finanzamt redet - aber ausgeschlossen ist das nicht.

Andererseits: wenn die GmbH ihren Sitz in der Wohnung hat - ist die Wohnung dann eigentlich bewohnt oder nur Büro?


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