Frage Festlegung HWS-NWS
Hallo,
eine Frage an die Experten unter Euch:
Nach der Anmeldung des Nebenwohnsitzes im Münchner Umland habe ich ein Schreiben erhalten, in dem auf den Art. 16 Abs. 2 Satz 1 MeldeG referenziert wurde und ich darauf hingewiesen wurde, dass die Hauptwohnung nach der zeitlichen Nutzung innerhalb des Jahres festzustellen ist und das §12 Abs. 2 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in diesem Fall nicht einschlägig ist.
Fazit: Ich soll gefälligst meinen Wohnnsitz als Hauptwohnsitz anmelden.
Mein Hauptwohnsitz (lebensmittelpunkt) ist aktuell in der Wohnung mit meiner gemeinsamen Lebenspartnerin und wird sich voraussichtlich erst in einigen Monaten ändern.
Ist das Rechtens das ich den Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden muss oder gibt es irgendeine Handhabe dagegen>
Danke für die Anwtorten!
Gruß
Markus
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ZWS-Gegner,
10.04.2007
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Christian,
11.04.2007
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ZWS-Gegner,
11.04.2007
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Christian,
11.04.2007