Frage Festlegung HWS-NWS

Christian @, Mittwoch, 11.04.2007 (vor 6689 Tagen) @ ZWS-Gegner

Hallo Markus,

auch wenn ich kein Experte im Melderecht bin:

1. Streichen wir als erstes die Begriffe Haupt-/Erst- und Neben-/Zweitwohnsitz. Es geht hier um das Melderecht, und da gibt es nur:
- die alleinige Wohnung,
- die Hauptwohnung
- die Nebenwohnung(en).
Alles andere ist schlicht falsch.

2. Für ledige (volljährige) Einwohner, die mehrere Wohnungen nutzen, gilt nach dem Melderecht, dass die Hauptwohnung dort ist, wo sich der Einwohner vorwiegend (quantitativ/zeitlich) über das Jahr aufhält (bzw. aufhalten wird). Das ist durch den Einwohner plausibel darzulegen und nach dieser Darlegung bestimmt die Meldebehörde die Hauptwohnung. Nur wenn es nicht möglich ist, bei der aus Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen abgeleiteten Aufenthaltszeit festzustellen, welche von mehreren Wohnungen vorwiegend genutzt wird, wirst Du zum melderechtlichen „Zweifelsfall“, und dann ist die Hauptwohnung dort, wo der „Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen“ (so heißt das im Melderecht) liegt.
Was für Dich zutrifft, kann ich nicht beurteilen - die Meldebehörde übrigen auch nicht. Allein der vorwiegende Aufenthalt dürfte entscheidend sein.

3. Unabhängig vom Melderecht kannst Du deinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz wählen, wie es Dir beliebt - da hat die Meldebehörde nichts zu melden.

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Gruß


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