Frage Festlegung HWS-NWS
Hallo Markus,
das überschreitet endgültig meine Kenntnisse und Interessen.
Nur so viel: Der Melderecht sagt nur (ausgenommen die „Zweifelsfälle“ - aber ob so einer vorliegt kann man an der Meldung selbst auch nicht erkennen) etwas über den Grad der Nutzung einer Wohnung/die Aufenthaltsdauer an einem Ort aus, nichts über den Lebensmittelpunkt. Der ist ja sehr subjektiv zu sehen.
Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff ist nach meiner Auffassung nicht deckungsgleich mit dem melderechtlichen Begriff der alleinigen Wohnung usw. - im Wohnsitzbegriff stecken ebenfalls subjektive Wertungen drin.
Da gibt es bestimmt schon jede Menge Urteile zu. Aber damit habe ich mich noch nie befasst/befassen müssen - sorry, da muss ich passen.
Gruß
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ZWS-Gegner,
10.04.2007
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Christian,
11.04.2007
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ZWS-Gegner,
11.04.2007
- Frage Festlegung HWS-NWS - Christian, 11.04.2007
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11.04.2007