Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Kommunalfreund @, Samstag, 04.06.2022 (vor 937 Tagen) @ René

Das Thema scheint ja schon einige Jahre älter zu sein. Siehe mein Blog.

Exakt erkannt und nachgelesen>>>Was ich dagegen sehr wohl sinnvoll sehe: das Verhindern von Ferienwohnungen. Das ist eine eigenständige Nutzungsart, die eher einem gewerblichen Charakter mit sich trägt. Und das können Kommunen bspw. in Bebauungsplänen ausschließen. Die Gemeinde Boltenhagen hat dies beispielsweise getan (siehe Debatte zu Boltenhagen ). Auch die Rechtsprechung hat dazu schon Urteile verfasst.

Auch in Bayern eigentlich sooo generell möglich, da eben in allen Satzungen eine Reduzierung der Zwst möglich bzw. sogar aufgefordert - Vermietung über eine Agentur an wechselnde Gäste um die Anzahl der Touristenunterbringungsmögichkeit zu erhöhen.
ABER es fehlt somit die genehmigte Nutzungsänderung - denn diese ist wohl verboten in eigentlichen Wohngebieten- da allerdings diese Zweitwohnsitze überwiegend als Wohnungen und nicht als Ferienwohnungen genehmigt worden sind. müsste für jede dieser Vermietung ohne eine Genehmigung die Vermietung auch verboten werden!!
Im Grunde widersprechen diese Satzungen alle gegen Bundesrecht - BauNVO - und von den Landratsämtern erfolgt Duldung obwohl diese doch verpflichtet sind auch Bundesgesetze einzuhalten bzw. bei Verstößen auf die Pflichten aufmerksam zu machen und auch mit Strafen zu ahnden!!


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