Brandenburg Hauskauf als GbR

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 659 Tagen) @ njosele

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich melden. Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich abmelden.

Die Tatsache eines Kaufes spielt keine Rolle. Auch die Rechtsform ist egal. Melden müssen sich immer Menschen.

Am Ende muss jede Person sich melden, die einzieht. Sollten also vier Leute das Ding gemeinsam kaufen, aber nur zwei Personen in diese wirklich einziehen (die anderen sozusagen es nur als Kapitalanlage ansehen bzw. stille Teilhaber sind), so müssen sich eben diese beiden melden. Wenn ihr das Ding kauft, aber erst mal ne Kernsanierung vornehmen müsst, so zieht auch noch keiner in die Baustelle, also auch keine Meldung. Entscheidend ist der Tag des Einzugs.

Falls eine ZWS zu entrichten ist, geht diese durch die Personen, die eben eingezogen / gemeldet sind.


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