Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Donnerstag, 27.10.2022 (vor 775 Tagen) @ Kommunalfreund

wegen rechtswidriger und z.T. sogar verbotenen Satzungen erheben viele Kommunen über mehr als tausende Zweitwohnungssteuer - Bescheide seit Jahren - da allerdings die Betroffenen diese Rechtslage nicht deutlich genug erkennen - zahlen diese ohne Widerspruch.

Die allerhäufigsten Verstöße sind eben ungültige Satzungen wie z.B.
die Nettokaltmiete wird in der ortsüblichen Höhe angesetzt in der Höhe angesetzt wie
diese im Gemeindegebiet in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt dabei
kommen oft Unterschiede für gleichartig in Größe und Lage -wie eben Tür an Tür
Unterschiede zu
Stande von mehr als 30 % - dabei noch von verschiedenen Sachbearbeiter(innen) erstellte
Bescheide, folglich sind eben die Bemessungsgrundlagen weder Praktikabel - transparent
und schon gar nicht nachvollziehbar.


Habe einen weiteren Hinweis gefunden, denn in Bayern erheben nur 160 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer davon haben über 40 also mehr als 25 % mehrfach ungültige Satzungen ja mit verbotenen degr. Staffelung was schon vom Bundesverwaltungsgericht seit vielen Jahren verboten worden ist

1900 kommunen erheben keine derartige Steuer und sind eben deshalb permanent im Nachteil

Sogar Kommunale Aufsicht - (Landratsamt) weist Widerspruch zurück mit der Begründung einer Gerichtsentscheidung - welche noch nie rechtskräftig war und erhebt dafür auch noch eine Gebühr

Dieses ist der größte bayerische Skandal - denn die Kommunale Aufsicht ist weder
neutral und schon gar nicht glaubwürdig!


Folglich Skandalöse Zustände in Bayern !


Zu Unrecht erheben schon seit Jahren Kommunen und kommen auf 40 000 000€ davon allerdings sind über 10 Mio € bisher unberechtigte Bereicherung - jetzt sollten allerdings Gerichte über weitere Rechtsverstöße die meisten bayerischen Satzungen erneut kippen


Wer kennt denn schon die fünf wichtigsten Gründe rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzungen

In fast allen rechtswidrigen bayerischen Satzungen verstoßen diese gegen
höherrangiges> Recht hier gegen BauNVO - bei Vermietung an wechselnde Gäste über
eine Agentur als "Ferienwohnung" ohne eine genehmigte Nutzungsänderung. von den
Landratsämtern werden Hinweise nicht als Verstöße geahndet -auch keine Strafen
oder Vermietungsverbote verhängt - Vorgehensweise wie "Zuhälterei" praktiziert.

Trotz rechtswidriger Satzungen wird in ganz Bayern Solche Verstöße geduldet sogar von der Staatsanwaltschaft trotz Hinweise alles ignoriert, ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt - wer es nicht glaubt kann es selbst mal püfen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion