Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Dienstag, 01.11.2022 (vor 634 Tagen) @ Alfred

> >> ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt

Wer weitere Infos wünscht dem kann gerne entsprochen werden - Dass Moskau nur 2500 km von Bayern entfernt ist bedarf wohl keiner Erläuterung

Die Bedeutung dieser Aussage erschlösse sich nur mit vertiefender Information. Die fehlt leider.

Nu zu den gewünschten Informationen wie folgt beschreiben:

Von den 115 000 bayerischen Zweitwohnsitzbürgern müssen bisher über 30 000 über solche vom Gericht anerkannten ungültigen Satzungen nahezu 60 % = 24 000 000 € Zweitwohnungssteuer entrichten, die Gesamteinnahmen (bayernweit 2021) bewegten sich bei 40 396 000 € zusätzlich schüttet der Freistaat 2021 noch 18 980 000 € als Schlüsselzuweisungen für alle Nebenwohnsitze an diese Zwst-erhebenden aus. Während diesen 160 bevorzugten-Kommunen im KFAG für das Jahr 2022 die Höchstsumme in Höhe von 698 491 583€ zur Verfügung stellt aus den Steuereinnahmen aller Bürger - dazu steuern auch diese Zweitwohnsitzbürger einen erheblichen Teil bei.
Folglich werden diese trotz Steuern zu entrichten auch noch zusätzlich über die Zwst belastet, dazu noch mit widerrechtlichen bisher nur selten aufgedeckten unseriösen Schachzügen – u.A. entwickelt von 'Geburtshelferin Dr. Juliane Thimet- als zuständige Juristin beim Bayerischen Gemeindetag für diesen „Unfug“.*) Zusätzlich zählt zu diesem Unfug auch die bayerische politische Praxis im KFAG – denn diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Bewertung der Finanzkraft nicht angerechnet. Nur so in Bayern praktiziert, denn zur Festlegung des KFAG ist es Voraussetzung und bundesweit übliche Praxis die eigentliche Finanzkraft zu ermitteln was eben grundsätzlich hier in Bayern außer Kraft gesetzt ist.

Folglich doppelte Bevorzugung jener Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben.
In Wirklichkeit sind nur ca. 59 000 Bürger zu einer Zwst erfasst und auch besteuert, da eben noch etwa 200 weitere bayerische -Kommunen im Tourismusbereich auf eine Zwst verzichten und sind somit doppelt benachteiligt für Ihre Großzügigkeit, ja man kann es auch als Beitrag zum Frieden ohne Profitgier betrachten.
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Ein sehr großer Teil von den erfassten Bürgern sowie auch Studenten mit Zweitwohnungen zahlt über die bayerische Geringverdienerregelung auf Antrag und Nachweis keine Zwst - doch die Verwaltungen müssen auch diesen jährlich erforderlichen Verwaltungsaufwand einkalkulieren - in München frisst der Verwaltungsaufwand über 40 % der Einnahmen auf. In Eichstätt und wenigen weiteren Kommunen hat man über viele Jahre erst erkannt, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht- in der Folge Abschaffung und Verzicht - das steht schon im Grundgesetz- wenn eben der Aufwand höher ist als der Ertrag!

*) Unfug über rechtswidrige Satzungen wurde bisher schon wiederholt mit gerichtlichen Grundsatzentscheidungen bestätigt und dabei wurden Kommunen gezwungen neue Satzungen zu erlassen und die Verwendung als nicht zulässig verwenden. Wenn allerdings eine Kommune mit solchen „verbotenen“ Satzungen weiterhin Steuerbescheide erstellt und kein Widerspruch auftaucht, ja dann wäre doch die Verwaltung ungeschickt sich mit einer Änderung zu befassen.
Zum erweiterten Unfug zählt auch, dass im Kommunalrecht- was im Grunde keiner betrügerischen Bande gestattet ist, nach Entdeckung von Fehlern in der Satzung kann über neue rückwirkende Satzung erneut eine wiederholte ja sogar rückwirkende Besteuerung erfolgen um damit den Juristen und den Gerichten auch diesen das Einkommen zu sichern? Da kann es schon vorkommen, dass über 10 Jahre rückwirkende Steuerbescheide auftauchen.


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