Zweitwohnungssteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

René ⌂ @, Montag, 02.01.2023 (vor 452 Tagen) @ Rebell

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Allerdings scheint sie ja nicht deswegen die Steuer zu zahlen, sondern musste ja wohl auch schon zuvor die Steuer zahlen. In der Satzung von Bad Wiessee ist geregelt, dass "die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, [..]
der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen" steht. Sicherlich wäre in diesen Fällen Kulanz sinnvoll, wobei das eine wohl der Kreis zuständig ist, für das andere die Kommune.


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