Zweitwohnungsteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

Alfred @, Mittwoch, 04.01.2023 (vor 337 Tagen) @ René

Seit 1.9.22 ist die Wohnung vermietet (Mietvertrag). Damit ist die ZWSt vom Tisch.

Was das „Überlassen“ angeht, ist die Satzung nicht schlüssig, Denn an anderer Stelle wird festgelegt:
„Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen."


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