Petersberg verzicht wegen Verwaltungsaufwand
> Frage an den so ortskundigen Fachmann: Was hat die CSU mit der Petersberger ZWSt zu tun?
Diese Frage zu beantworten ist relativ einfach, denn die CSU hat eben in Bayern ehemals also schon im Jahr 1980 - damals mit großer Umsichtigkeit für alle bayerischen Kommunen die Erhebung einer "bagatellsteuer" (wie eben die Zweitwohnungssteuer) verboten!!!
Der eigentliche Hintergedanke war damals nicht ganz verkehrt, denn MP F:J.Strauß -war und ist auch nach dessen Tode - ein kluger vorausschauender Vollblutpolitiker zu würdigen- alle seine Nachfolger waren dagegen mit vielen ????? im Grunde unwürdige Nachfolger. Die Analyse aller nachfolgenden Wahlergebnisse sprechen deutliche Hinweise bzw. Beweise:
Fakt ist: Strauß wollte eben verhindern, dass Investoren möglichst viele hier in Bayern und nicht irgendwo in Deutschland oder Europa oder sonst auf der Erde ihr Geld anlegen und somit die Wirtschaft in Bayern mit Investitionen zu unterstützen und fördern.
Wegen solchen sicheren Aussichten für Investoren und dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden staatlichen Investitionsförderungen zum allgemeinen Wohnungsbau gab es steuerliche Vorteile und Anreize zusätzlich - in der Folge es boomte die Wirtschaft auch beim Bau von Wohnungen, die auch diesen Tourismuskommunen enorme Wachtumserfolge und natürlich auch in schwachen Regionen Vollbeschäftigung auch bestätigte. In manchen Tourisorten explodierten die Erlöse beim Verkauf von Grundstücken, denn von den Investoren brachte keiner ein Grundstück mit in diese Region.
Strauß wollte es strikt verhindern, dass wie eben in manchen Gebieten Erlöse z.B. in der Schweiz oder auch nach Teneriffa oder Spanien abwanderten. Aus ganz Deutschland investierten ejhrliche Bürger in Wohnungen die man fälschlich Ferienwohnung bezeichnete!
Und nun die Nachfolge der CSU - hat mit viel unwahren Behauptungen und dazu noch mit unfähigem Personal Mustersatzungen zugelassen welche von der ersten Stunde rechtswidrig und und (mit verlogenen Argumenten) das Verbot aufgehoben aber die Fortzahlung der im Jahr 1980 zugesicherten Ersatzeinnahmeausfälle auch noch zusätzlich erlaubt aber nie verordnet -eine solche Steuer zu erheben, dabei auch noch die Einnahmen aus der Zwst nicht als Einnahmen zu berücksichtigen im Komunalen Finanzausgleich - dazu noch viele Ungereimtheiten aufzudecken ist mit vielen Fragaezeichen verbunden- nur die Presse lässt es gar nicht zu etwas davon zu berichten. -
mehr infos dazu ausführlicher in www.buergernetzwerk-bayern.de - denn hier sind in diesem Forum nur Kurzberichte und Erklärungen zugelassen
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Rebell,
04.01.2023
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Kommunalfreund,
08.01.2023
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Alfred,
08.01.2023
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Rebell,
08.01.2023
- Petersberg Verzicht wegen Verwaltungsaufwand - Alfred, 08.01.2023
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Kommunalfreund,
08.01.2023