Berlin: Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Maria37, Samstag, 18.02.2023 (vor 524 Tagen)

Folgende Situation:
- A ist alleiniger Hauptmieter einer 90 m2 großen Wohnung, wohnt aber in einer anderen Wohnung in der Nähe.
- B ist Untermieter der o.g. Wohnung, lt. Untermietvertrag ist 1 möbeliertes Zimmer mit Bad (zusammen 20 m2) vollständig untervermietet, der Rest der teilmöblierten Wohnung zur Mitnutzung.
- B übernimmt die gesamten Mietkosten. A nutzt faktisch nur den zur Wohnung gehörigen Keller und die Fahrradabstellmöglichkeit und hat keine persönlichen Dinge und kein Bett mehr in der Wohnung. - Die Untervermietung ist genehmigt und nicht auf ein Zimmer oder nur einen Teil der Wohnung beschränkt. Allerdings geht der Vermieter wohl davon aus, dass A auch noch in der Wohnung wohnt, weshalb A in der Wohnung gemeldet bleiben möchte.
- Dadurch stellt sich die Frage, ob A Zweitwohnungssteuer zahlen muss u. wenn ja, für wie viel m2. Für die Hälfte der 70 m2 theoretisch, wenn auch nicht faktisch, gemeinsam genutzen Wohnraums? Also für 35 m2?

Ganz lieben Dank fürs Mitknobeln!


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