Berlin: Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Rebell @, Sonntag, 19.02.2023 (vor 404 Tagen) @ Maria37

Folgende Situation:
- A ist alleiniger Hauptmieter einer 90 m2 großen Wohnung, wohnt aber in einer anderen Wohnung in der Nähe.

IN welchem Bundesland ? und in welcher Kommune ???
Folglich nur Mieter ohne darin zu wohnen ?

- B ist Untermieter der o.g. Wohnung, lt. Untermietvertrag ist 1 möbeliertes Zimmer mit Bad (zusammen 20 m2) vollständig untervermietet, der Rest der teilmöblierten Wohnung zur Mitnutzung.

geht es denn noch komplizierter?

- B übernimmt die gesamten Mietkosten. A nutzt faktisch nur den zur Wohnung gehörigen Keller und die Fahrradabstellmöglichkeit und hat keine persönlichen Dinge und kein Bett mehr in der Wohnung.


Anfrage mal an jene Kommune richten - ob diese in der Lage ist zu einem Durchblick?

- Die Untervermietung ist genehmigt und nicht auf ein Zimmer oder nur einen Teil der Wohnung beschränkt. Allerdings geht der Vermieter wohl davon aus, dass A auch noch in der Wohnung wohnt, weshalb A in der Wohnung gemeldet bleiben möchte.

Jetzt kommt es auch noch auf den Meldestatus an? Oder Umgehung des Meldegesetzes ?

Warum eigentlich noch komplizierter als eh schon ist - wozu Untermietvertrag?

- Dadurch stellt sich die Frage, ob A Zweitwohnungssteuer zahlen muss u. wenn ja, für wie viel m2. Für die Hälfte der 70 m2 theoretisch, wenn auch nicht faktisch, gemeinsam genutzen Wohnraums? Also für 35 m2?

Diese Frage wird wohl die betreffende Kommune beantworten - denn die Zweitwohnungssteuer ist eine politisch motivierte Willkür - und der Kommune sind keine Grenzen gesetzt! Wesentlich mehr Infos sind zu finden www.buergernetzwerk-bayern.de hier gelten noch viele weitere Besonderheiten denn die Bezeichnung Freistaat Bayern ist etwas ganz Besonderes!!!


Ganz lieben Dank fürs Mitknobeln!


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