Zweitwohnungssteuer zusätzl Leerstandsabgabe

Rebell @, Dienstag, 23.05.2023 (vor 311 Tagen) @ René

1. Was FPÖ will, spielt keine Geige. Nirgends.

Aber die CSU im Freistaat tut sich schwer und überlässt die Gesetzgebung dem Bayer. Gemeindetag mit deren Mustersatzungen - es bahnt sich nun eine Auseinandesetzung an:

In Bayern entwickelt sich ein neuer Streit wegen rechtswidrigen Zwst.-Satzungen – denn in keinem Bundesland sind derartige zwiespältige Satzungen anzutreffen – wo eben im Zusammenhang mit unerlaubter Vermietung an wechselnde Gäste, dazu auch noch nachweislich über Agentur die Reduzierung der Zwst möglich ist – wobei eben diese Satzungen gegen höheres Recht verstoßen.
https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/die-gemeinde-blaichach-nimmt-vermieter-von-ferienwohnungen-ins-visier_arid-568670
Fakti ist:

Richter am Verwaltungsgericht sind nicht bereit wie hier die unseriösen Verstöße gegen Baurecht im Zusammenhang mit der Zwst anzuerkennen - und Richter für Baurecht lehnen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer wegen nicht zuständig es ab, obwohl hier in den Mustersatzungen - welche nicht von der Regierung sondern vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellt - obwohl von der ersten Stunde an rechtswidrig waren - das ist längst auch der Presse bekannt! Vom Freistaat Bayern einfach ignoriert - exakt hier in diesen Satzungen wird sogar bei verbotener Vermietung an wechselnde Gäste auch noch die Steuer ermäßigt - allerdings gezwungen über ein Vermietung über eine Agentur hunderttausendfach zu beweisen- folglich Rechtsbruch auf der ganzen Linie. Der Bayerische Gemeindetag diktiert was und wie die Parlamentarier zu beschließen haben - und die Justiz entzieht sich der neutralen Rechtsprechung!! Vermietungsagenturen wird ein einträgliches Geschäft zugeschanzt dazu auch noch mit Duldung Verstoß gegen BauNVO - Kuriosität auf der ganzen Linie - wie es eben in einem Rechtsstaat nicht zu erwarten sei- !??? Erdogan - Putin- Orban Tramp - oder ähnliche schillernde Politfiguren werden gerne an den Pranger gestellt ABER ?????????

Mehr Infos sind aufgelistet im Laufe der Zeit in www.buergernetzwerk-bayern.de - oder wie ist es denn möglich der breiten Bevölkerung die Wahrheit zu vermitteln?

2. Das Konstrukt klingt durchaus spannend, wäre aber mit dem deutschen Melderecht kaum vereinbar. Wer unter 6 Monaten wohnt, muss sich für Nebenwohnung nicht melden, damit würde man in die Leerstandregelung fallen, wenn man bspw. an Praktikanten bzw. duale Studenten vermietet. Das kann in Österreich anders sein (ich nehme gerne Feedback entgegen).


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